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Masern

Erreger & Übertragung

Masern werden durch das Masernvirus ausgelöst. Dieses wird über die Luft beim Husten oder Niesen übertragen und ist hochansteckend. Es kommt bei nahezu jeder ungeschützten Person zu Krankheitszeichen, wobei nicht geschützte Personen aller Altersgruppe erkranken. Menschen, die an Masern erkranken, sind bereits vor dem Auftreten des typischen Masernausschlags (rote, grobflächige Flecken) hoch ansteckend! Ansteckungsgefahr besteht üblicherweise 4 Tage vor Auftreten des Hautausschlags und hält bis 4 Tage nach Beginn des Ausschlags an.
Da Masern nur beim Menschen vorkommen und nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, können sie durch eine hohe Durchimpfungsrate ausgerottet werden.

Krankheitsverlauf und mögliche schwere Krankheitsfolgen

Bei Masern kommt es acht bis zehn Tage nach der Ansteckung (höchstens 21 Tage danach) zu allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Ausschlag. Die Masernerkrankung schwächt die Abwehrkräfte des Körpers dermaßen, dass über mehrere Jahre hinweg das Risiko, an einer anderen Infektionskrankheit zu sterben, erhöht ist! Es gibt keine Behandlung der Masernvirus-Infektion selbst, nur die Symptome können gelindert werden.
Die Krankheitsfolgen von Masern können schwerwiegend sein: Bei 20 von 100 Fällen von Masern treten Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- und/oder Lungenentzündung auf. Bei 1-2 Personen von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer lebensbedrohlichen Gehirnentzündung. Selten kann Jahre später ein Gehirnzerfall auftreten, der immer tödlich verläuft. Man nennt diese Spätfolge subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Besonders gefährdet für SSPE sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken oder während der Geburt angesteckt werden. Hier erkrankt 1 Kind von 600 Masernerkrankten an SSPE.

Personen, die nicht ausreichend gegen Masern geimpft sind, können im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, Arbeitsplatz, etc. ausgeschlossen werden. (vgl. §§ 6 ff. des Epidemiegesetzes).

Vorsichtsmaßnahmen bei Masernverdacht

Bei Verdacht auf Masern, oder Auftreten von unspezifischen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen oder anderen grippeähnlichen Symptomen, die auf Masern hinweisen, UNBEDINGT die Ärztin bzw. den Arzt oder das Krankenhaus VORHER telefonisch kontaktieren, damit eine Übertragung in Warteräumen und Ambulanzen verhindert werden kann.

Verbreitung und Häufigkeit

Masern sind weltweit verbreitet und auch in Österreich leider eine nach wie vor häufige Erkrankung, obwohl diese bei anhaltend hohe Durchimpfungsraten prinzipiell ausrottbar wäre. Auch europaweit kommt es derzeit zu einer großen Masernepidemie.  Die aktuellen Masern-Fallzahlen in Österreich können unter „Aktuelle Situation“ abgerufen werden

Vorbeugung – Eine Impfung schützt!

Gegen Masern steht ein wirksamer, gut verträglicher Impfstoff in Kombination mit einem Schutz gegen Mumps und Röteln zur Verfügung. Dieser Impfstoff ist für alle in Österreich lebenden Personen in allen öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich.

Die Kosten für die Impfungen werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, den Sozialversicherungsträgern und den Bundesländern getragen. Impf-Nebenwirkungen wie leichtes Fieber und Ausschlag können bei circa jedem 10. Impfling auftreten, sind aber in der Regel harmlos und sehr viel schwächer ausgeprägt als bei der Wildinfektion.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung, sollte der eigene Impfstatus dringend kontrolliert werden: ausreichender Schutz besteht nach 2 schriftlich bestätigten Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln oder wenn mittels Antikörperbestimmung nachgewiesen ist, dass ein ausreichender Schutz im Blut vorhanden ist.

Wann und wie oft wird gegen Masern geimpft?

Empfohlen sind 2 Impfungen mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Dies sollte vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen unbedingt nochmals kontrolliert werden.
Versäumte Impfungen können und sollen in jedem Lebensalter ehest möglich nachgeholt werden: Beim Fehlen von 2 schriftlich bestätigten Impfungen oder fehlender Immunität (Antikörpertestung gegen Masern, Mumps oder Röteln) auch nur gegen eine Impfkomponente soll die MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfungen unproblematisch, denn in diesem Fall werden die Impfviren durch die bereits bestehende Immunabwehr an ihrer Vermehrung gehindert, eine Überimpfung ist nicht möglich.
Aktuelle Empfehlungen zur Impfung finden Sie im Impfplan Österreich. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Ihre Apotheke beraten Sie ausführlich zu den für Sie persönlich empfohlenen Impfungen.

Folder - Jetzt gegen Masern impfen. Schützt einfach.

Weitere Informationen zum Thema Masern

Informationen für Gesundheitsbehörden

Um eine weitere Ausweitung des Masern-Virus möglichst hintanzuhalten, haben Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie der Landessanitätsdirektionen notwendige Sofortmaßnahmen vereinbart.

Unter anderem werden entsprechende behördliche Kontroll- und Präventionsmaßnahmen gemäß der Standardverfahrensanleitung des Ministeriums umgesetzt.

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Letzte Aktualisierung: 5. März 2024